Fischen am Walensee

Fischen am Walensee bietet vielfältige Möglichkeiten vom Ufer oder Boot aus. Ohne Patent ist das Angeln mit einer Rute und einem Köder erlaubt. Patentpflichtige Fischerei eröffnet weitere Optionen.

Ohne Patent: Vom Ufer aus ist die Fischerei mit einer Rute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken ohne Patent und ohne SaNa-Ausweis gestattet. Erlaubt sind natürliche Köder (ausgenommen Köderfische), Lebensmittel sowie künstliche Fliegen. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen. Patentpflichtig: Die patentpflichtige Fischerei vom Ufer oder Boot aus eröffnet vielfältige Möglichkeiten. Verkaufsstellen: Gemeindeverwaltung, 8880 Walenstadt: direkt am Schalter oder Tel. +41 81 720 25 25 Gemeindeverwaltung, 8872 Weesen: direkt am Schalter oder Tel. +41 55 616 60 16

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